CDU Kreisverband Gütersloh

Geplant: Für Kleinunternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige Freier Berufe soll es eine Soforthilfe des Bundes geben

Sofern diese in „wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise“ kommen, können Kleinunternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige Freier Berufe eine Einmalzahlung von 9.000 Euro (bei bis zu 5 Beschäftigten) und bis zu 15.000 Euro (bei bis zu 10 Beschäftigten) erhalten.
Eine Existenzbedrohung oder ein Liquiditätsengpass sollen eidesstattlich versichert werden. Ziel  ist ein Zuschuss insbesondere zu laufenden Miet- und Pachtkosten. Diese Mittel werden über die Bundesländer verteilt. Der Bundestag entscheidet hier am kommenden Mittwoch, der Bundesrat soll am kommenden Freitag zustimmen. Die Soforthilfen müssen nicht zurückgezahlt werden. Daneben stehen Kredite zur Verfügung.

Am Sonntagmittag (22. März 2020) hat die nordrhein-westfälische Landesregierung in einer außerordentlichen Kabinettsitzung die rechtlichen Grundlagen für den am vergangenen Donnerstag (19. März 2020) angekündigten NRW-Rettungsschirm geschaffen. Die Landesregierung bewilligt die Bereitstellung von bis zu 25 Milliarden Euro für die Bewältigung der Corona-Krise. Damit werden die direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise finanziert.

Weitere Infos: Kabinett bringt NRW-Rettungsschirm auf den Weg