Seitdem die Städte Verl und Rheda-Wiedenbrück eigene Jugendämter haben, ist das Aufgabengebiet des Kreisjugendamtes kleiner geworden. Es ist heute noch für 10 Kommunen (die Stadt Gütersloh hat seit jeher ein eigenes Jugendamt) und damit für 185.000 der 356.000 Einwohner des Kreises zuständig. Entsprechend konnte die Zahl der Stellen von bisher 81,5 auf 75 reduziert werden. Gemessen am kleineren Aufgabengebiet bedeutet dies aber einen relativen Zuwachs von 12,5 Stellen beziehungsweise 20 Prozent. In einem Antrag haben CDU und FDP dieser relativen Erhöhung nun zugestimmt.
"Wir erwarten von der besseren Personalausstattung eine höhere Qualität und Passgenauigkeit der Jugendhilfe“, erklärt Dr. Heinrich Josef Sökeland, CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag. „Dadurch sollen auch die Transferaufwendungen in der Jugendhilfe reduziert werden. Wenn man bedenkt, dass 93 Prozent des Jugendhilfebudgets Transferaufwendungen für Hilfebedürftige sind, dann liegt hier ein großes Einsparpotenzial.“ „Der zusätzliche Personalbedarf soll also mittelfristig zu Einsparungen führen“, ergänzt der FDP-Fraktionsvorsitzende Michael zur Heiden. „Daher beantragen wir, bereits im Haushaltsjahr 2012 als ersten Schritt das Jugendhilfebudget um 300.000 Euro zu reduzieren. Das entspricht in etwa der Hälfte der zusätzlichen Personalkosten.“ Weitere Einsparungen sind unter Berücksichtigung der Entwicklung für das Haushaltsjahr 2013 vorgesehen.
„Wir sind uns bewusst, dass der Mehrbedarf zu einer weiteren finanziellen Belastung der Jugendamtsumlage für die Städte und Gemeinden führt“, sagt Sökeland. „Dennoch ist er aus fachlichen Gründen notwendig geworden. Insbesondere wegen gestiegener Fallzahlen in der Jugendhilfe und veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen.“ Die schon länger notwendige Anpassung des Stellenbedarfs hatte bisher wegen der Diskussion um die Bildung eigener Jugendämter in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden nicht stattgefunden. Für den Fall weiterer selbstständiger Jugendämter sorgt der CDU/FDP-Antrag vor: Mindestens sechs Stellen sollen mit einem so genannten KW-Vermerk versehen werden, der eine angemessene Flexibilität des Stellensplans erlaubt.