CDU Kreisverband Gütersloh

KPV: „Diskussion über Windenergie hat neuen Schwung bekommen“

Die Kommunalpolitische Vereinigung (KPV) der CDU im Kreis Gütersloh diskutierte im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die Folgen des neuen Windenergieerlasses des Landes NRW für die Kommunen. Als Referent konnte der Vorsitzende der KPV, Bürgermeister Hubert Erichlandwehr aus Schloß Holte-Stukenbrock, den Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit dem Schwerpunkt „Erneuerbare Energien“ Andreas Lahme aus Rheda-Wiedenbrück gewinnen.

v. l.: Andreas Lahme, Hubert Erichlandwehrv. l.: Andreas Lahme, Hubert Erichlandwehr

Hubert Erichlandwehr wies eingangs darauf hin, dass nach dem Willen der Landesregierung die Windkraft deutlich ausgebaut werden soll. „Die Diskussionen in den Kommunen haben durch den Windenergieerlass neuen Schwung bekommen“, so Erichlandwehr.

Neben der Diskussion über Beteiligungsmodelle für die Kommunen und Bürger nahm die Planungshoheit der Kommunen einen breiten Raum ein. Hierzu plädierte Lahme für die regionalplanerische Festsetzung von Vorranggebieten ohne Ausschlusswirkung, um den Gemeinden ein größeres Stück ihrer Planungshoheit zu erhalten. Gleichzeitig verwies er auf die gewachsene Bedeutung, die die Erneuerbaren Energien in der kommunalen Planung durch das im Sommer in Kraft getretene Gesetzespaket zur Energiewende erhalten haben. Jegliche Konzentrationsflächenplanung habe diesen gesetzlichen Vorgaben zu beachten und sei nur wirksam, wenn sie der Windenergie substantielle Entwicklungsmöglichkeiten biete. „Die Ausweisung ungeeigneter Flächen bei gleichzeitigem Ausschluss tatsächlich geeigneter Flächen ist rechtswidrig“, erläuterte Lahme. Aus seiner Sicht sollte sich jede Kommune gut überlegen, ob sie die Windenergienutzung in ihrem Gebiet tatsächlich steuern will. „Eine Steuerung macht nur Sinn, wenn tatsächlich große Teile des Gemeindegebietes realistisch und wirtschaftlich mit Windenergieanlagen bebaut werden könnten. Sind Flächen ungeeignet, weil der Windenergienutzung andere öffentliche Belange oder im Einzelfall notwendige Abstandsflächen entgegenstehen , erteilt der Kreis als zuständige Behörde ohnehin keine Genehmigung“, so der Fachanwalt.