Kommunalwahltermin bleibt der 30. August, Stichwahlen wird es nicht geben
„In erster Linie freut uns, dass unsere Kandidaten und ehrenamtlichen Helfer nun endlich Planungssicherheit haben,“ erläutert der Vorsitzende des Kreisverbandes, Ralph Brinkhaus. Das gelte natürlich auch für die zuständigen Mitarbeiter in den Rathäusern im Kreis.
Darüber hinaus sei die Entscheidung des Gerichtes aber auch inhaltlich zu begrüßen: „Zwar hätten wir auch mit dem Wunschtermin von SPD und Grünen keine Probleme gehabt - wir stellen uns jederzeit dem Wähler,“ erklärt Brinkhaus weiter, aber die Kommunalwahl wäre dann schlichtweg untergegangen, und das würde ihrer Bedeutung nicht gerecht.
Das Landesverfassungsgericht hält es darüber hinaus für rechtens, die Stichwahl auf kommunaler Ebene entfallen zu lassen. Auch hiergegen hatten SPD und Grüne geklagt, während Brinkhaus die Entscheidung richtig findet: „Die Wahlbeteiligung bei einer Stichwahl ist erfahrungsgemäß sehr gering. Dem Bewerber, der diese Wahl gewinnt, hat also nur ein Bruchteil der Bevölkerung die Stimme gegeben.“
Schließlich wünscht sich der CDU-Kreisvorsitzende, dass ab 2014 die Europa- und die Kommunalwahlen zusammengelegt werden. Angesichts der Bedeutung von Brüsseler Gesetzen für uns Bürger sei die geringe Wahlbeteiligung bei der Europawahl außerordentlich bedauerlich. Eine Zusammenlegung mit der Kommunalwahl würde helfen, sie zu erhöhen. Gleichzeitig sei der Unterschied zwischen den beiden Wahlen so groß, dass weder Europa- noch Kommunalwahl ins Hintertreffen gerieten.