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20.02.2012, 08:16 Uhr | Übersicht | Drucken
Ralph Brinkhaus MdB (CDU) fordert Schuldenbremse auch für NRW

Nordrhein-Westfalen sieht sich einer Staatsverschuldung von fast 135.000.000.000 (Milliarden) Euro gegenüber. Umgerechnet auf die Einwohner im Kreis Gütersloh entspricht das rd. 2.700.000 Euro bzw. einer Pro-Kopf-Verschuldung von 7.554 Euro. In Sachsen und Bayern sind es im Vergleich nur 1.500 bzw. 2.200 Euro.



„Die ganze Welt redet davon, dass die Krise, in der sich Europa befindet, durch übermäßige Verschuldung entstanden ist. Überall in Europa wird eine Schuldenbremse eingeführt – nur die rot-grüne Minderheitsregierung in NRW blockiert sie. Der übermäßige Schuldenmacherei der rot-grünen Minderheitsregierung auf Kosten künftiger Generationen muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden“, erklärt der CDU-Kreisvorsitzende Brinkhaus. 

Der CDU-Kreisverband Gütersloh unterstützt deshalb seine CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Michael Brinkmeier und Ursula Doppmeier mit der CDU-Landtagsfraktion, die schon seit fast einem Jahr mit einem Antrag für die Einführung einer echten Schuldenbremse in die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen kämpft. Schon in der vergangenen Legislaturperiode hatte die CDU-Landtagsfraktion diesen Antrag gestellt, dem zwei Drittel der Abgeordneten zustimmen müssen. Aber schon damals hatte sich Krafts SPD verweigert. Am 14. März wird der Landtag erneut über das Thema debattieren. 

„Wir müssen jetzt handeln und die Schuldenbremse einführen. Der CDU-Kreisverband Gütersloh fordert SPD und Grüne auf, ihrer Taktiererei ein Ende zu setzen und jetzt eine echte Schuldenbremse für Nordrhein-Westfalen festzuschreiben“, sagt Brinkhaus. 

Immerhin hat die Große Koalition von CDU und SPD in Berlin 2009 die Schuldenbremse ins Grundgesetz gebracht. Die Reform sieht vor, dass die Haushalte des Bundes und der Länder ohne Aufnahme von Krediten auszugleichen sind. Von dieser Regel können die Länder bis zum 31.12.2019 abweichen, der Bund bis zum 31.12.2015. Ab dem Haushaltsjahr 2020 muss der Landeshaushalt zwingend ohne Neuverschuldung auskommen. „Um dieses Ziel zu erreichen haben z. B. Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz bereits eine eigene Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert“, erläutert Brinkhaus.



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